Bund und Länder reagieren auf die massiv steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus
(SARS-CoV-2) mit massiven Maßnahmen, die das öffentliche Leben erheblich einschränken werden. Ziel ist, die Kontakte im November in allen nicht notwendigen Bereichen drastisch zu reduzieren.

Die Stadtverwaltung Lünen hat für konkrete Anfragen eine zentrale E-Mailadresse eingerichetet: corona@luenen.de. Dazu zählen etwa Rechtsfragen zur Corona-Schutzverordnung oder Fragen zu anderen Vorschriften zum Infektionsschutz. Die Fragen werden zeitnah beantwortet.

Die bundesweiten Maßnahmen zum „Lockdown light“ sollen am 2. November in Kraft treten – und vorerst bis Monatsende gelten. Den gesamten Bund-Länder-Beschluss können Sie hier nachlesen.

Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitenden gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben.

Darüber hinaus wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst. Sobald die Details geklärt sind und es Informationen zum Verfahren gibt, erfahren Sie es auf unserer Website.

Quelle: Business Metropole Ruhr, Stadt Lünen