Die Wirtschaftsförderung Lünen als Betreiberin des LÜNTEC übernimmt während der Corona-Krise eine Lotsenfunktion und hat hierfür eine Telefon-Hotline für Lüner Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende eingerichtet:

Hotline für Unternehmen:

Telefon: 0231 / 9860 – 352      

E-Mail: soforthilfe@wzl.de

Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Sie erhalten Informationen zur NRW Soforthilfe sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten und aktuellen Regelungen. Wir beantworten Ihre individuellen Anfragen so schnell wie möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Die Stadt Lünen als verlässliche Informationsquelle.

Die NRW Soforthilfe 2020 ist gestartet. Auf der Seite wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 sind das Antragsformular sowie FAQs zum Verfahren hinterlegt. Eine Zusammenfassung der FAQs finden Sie hier: FAQ-Soforthilfe-NRW-April (Stand 01.04.2020)

Ab sofort können Gewerbesteuerpflichtige, die unmittelbar aufgrund des Corona-Virus negative wirtschaftliche Auswirkungen verzeichnen, Anträge auf bestimmte Steuererleichterungen stellen. Das Team Steuern der Stadt Lünen stellt hierzu ein Formular zur Verfügung, das im Internet unter www.luenen.de/Steuererleichterungen veröffentlicht ist. Das ausgefüllte Formular kann per Post an die Steuerabteilung der Stadt Lünen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen, gesendet werden oder per Mail an steuerabteilung@luenen.de

Auf der Homepage der WFG für den Kreis Unna sind wichtige Fragen als FAQs zusammengeführt

IHK zu Dortmund, die Handwerkskammer Dortmund und die ZENIT GmbH als Hotline für die Landesregierung informieren die Unternehmen

Kurzarbeitergeld zur Krisenabwehr

Günstige Kredite helfen durch die Krise: NRW.Bank, KfW-Bank und Bürgschaftsbank NRW